Direkt zum Inhalt der Seite springen

Unfallkasse Rheinland-Pfalz | Tipps und Tricks – so frieren Sie nicht im Büro


Energieeinsparungsverordnung

Tipps und Tricks – so frieren Sie nicht im Büro

Die Energieeinsparungsverordnung (EnSikuMaV) gibt für Gebäude im öffentlichen Bereich drei wesentliche Maßnahmen vor:

A. Das Gebot einer Richttemperatur von 19° C.
B. Ein Verbot der Beheizung von Gemeinschaftsflächen, die nicht dem Aufenthalt von Personen dienen. Damit sind insbesondere Durchgangsräume wie Treppenhäuser, Flure, Eingangshallen, aber auch Lager- und Technikräume gemeint.
C. Das Abschalten dezentraler Trinkwassererwärmungsanlagen, insbesondere Durchlauferhitzer oder Warmwasserspeicher für Handwaschbecken und Duschen. Das Händewaschen soll im öffentlichen Dienst mit kaltem Wasser erfolgen; nicht notwendige Duschen sind abzustellen.

Mit diesen drei Maßnahmen soll der besonderen Vorbildfunktion der öffentlichen Hand Rechnung getragen werden. Der Gesetzgeber hat in seiner Verordnung allerdings auch ausdrücklich festgeschrieben, dass dennoch der notwendige Schutz der Gesundheit der dort tätigen Menschen aufrechterhalten werden soll. Die Vorgaben der Energieeinsparverordnung gelten nicht, wenn der Gesundheitsschutz der Menschen gefährdet sein kann.

Wir geben Ihnen im Folgenden Hinweise und Orientierung, welche Ausnahmen und geeignete Schutzmaßnahmen für die drei genannten Regelungen in Betracht zu ziehen sind.


Ausnahmen

Allgemeine Ausnahmen
Die Vorgaben der Energieeinsparungsverordnung gelten nicht für medizinische Einrichtungen, Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Behindertenhilfe. Ebenso ausgenommen sind Schulen und Kindertagesstätten sowie Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe.
Die Vorgaben gelten auch nicht, wenn sie die Gesundheit der dort tätigen Menschen gefährden und kompensatorische Schutzmaßnahmen nicht möglich oder ausreichend sind. Als kompensatorische Maßnahmen sind beispielsweise eine Ausweitung der Homeoffice-Regelung, aber auch verhaltensbezogene Maßnahmen zu werten. Für normal gesunde Menschen sind die Regelungen unproblematisch, für Personen mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen können allerdings Gesundheitsgefährdungen bestehen. Arbeitgebende haben daher eine Aktualisierung der betrieblichen Gefährdungsbeurteilung mit Bezug auf die Maßnahmen der Energieeinsparungsverordnung vorzunehmen. Insbesondere Betriebsärztinnen / Betriebsärzte können ihnen die nötige Beratung zu Aspekten wie individuelle Besonderheiten (z. B. Anämie, Rheuma, Mobilitätseinschränkung) bei den Beschäftigten geben, für die die niedrigen Temperaturen gesundheitlich gefährdend sein können. 
 

Ausnahmen zur Richttemperatur

  • Die mit der Richttemperatur verknüpfte Absenkung der gesundheitlich zuträglichen Raumtemperatur gilt nicht für körperlich schwere Tätigkeiten. Hierzu zählen das häufige Heben und Tragen von schweren Lasten (ab 10 - 15 kg) und anstrengende handwerkliche Tätigkeiten (Bohren, Sägen, Hämmern etc.).
  • Das Überschreiten der Temperatur darf nicht durch den Einfluss gebäudetechnischer Systeme verursacht werden. Es ist aber unschädlich, wenn die festgelegte Höchsttemperatur durch nicht-technische Einflüsse wie Sonneneinstrahlung oder körperliche Aktivität überschritten wird.

Ausnahmen zum Verbot der Beheizung von Gemeinschaftsflächen

  • Gilt nicht dort, wo sich Personen länger / dauerhaft aufhalten oder gar wohnen
    (z. B. Pförtner, Wächter, Empfang).
  • Betrifft auch nicht die als Aufenthaltsbereiche gedachten Räumlichkeiten wie Kantinen, Besprechungsräume, Vortragssäle, Toiletten, (notwendige) Duschen, Teeküchen, Pausenräume, Warteräume, Umkleideräume.
  • Entfällt, wenn die installierte Technik, gelagerte Gegenstände (z. B. Kunstwerke) oder Stoffe (z. B. medizinische Produkte) durch niedrigere Temperaturen Schaden nehmen können.
  • Ausgenommen sind Flächen, in denen bei Nichtbeheizung aufgrund bauphysikalischer Gegebenheiten Schäden (z. B. Risiken der Schimmelpilzbildung) oder gar ein Mehrverbrauch an Brennstoff zu erwarten sind. Letzteres ist möglich, wenn die zum Aufenthalt bestimmten Räume nur unzureichend von gegebenenfalls unbeheizten Gemeinschaftsflächen getrennt sind.

 

Ausschalten von Warmwasser

  • Personen, die dienstlich regelmäßig Umgang mit stark verunreinigenden Substanzen wie Ölen und Fetten haben (z. B. Entsorgungsbetriebe, Straßenunterhaltung, Werkstätten), müssen weiterhin warmes Wasser zur Verfügung haben.
  • Gehört das Duschen zu den gewöhnlichen Betriebsabläufen (z. B. Sporthallen, Schwimmbäder, Fitnessanlagen), können Duschen ohne Temperaturbeschränkung weiter betrieben werden.
  • Wenn der Betrieb der Anlagen aus hygienischen Gründen erforderlich ist.

Auch wenn die drei Maßnahmen der Energieeinsparungsverordnung bei Ihnen Anwendung finden sollten, gibt es gute Möglichkeiten das Wohlbefinden der dort tätigen Menschen aufrecht zu erhalten. Wir nennen Ihnen vier wichtige Tipps und Tricks:

1. Optimale Kleiderwahl

Für das Arbeiten im Büro sollte Kleidung gewählt werden, die dem individuellen Wärmeempfinden angepasst ist. Optimal ist hierbei das sogenannte Zwiebelprinzip, bei dem mehrere Schichten Kleidung übereinander angezogen werden.

Zusätzlich hilfreich kann es sein:

  • ein wärmendes Kleidungsstück im Büro zu deponieren, auf das im Bedarf zurückgriffen werden kann.
  • dicke, wärmende Socken und gefütterte Schuhe, in denen auch Platz für die Füße für Bewegungsübungen ist.
  • Pulswärmer aus fusseliger Wolle zu nutzen, damit die Luftpolster die Körperwärme speichern können.
  • wärmende Unterwäsche zu tragen.
  • Schals oder warme Mützen anzuziehen.

2. Bewegung im Arbeitsalltag

Bewegung ist wichtig für die Durchblutung. Wenn der Kreislauf in Schwung ist, friert der Mensch nicht so schnell. Bei sitzenden Tätigkeiten ist das regelmäßige Aufstehen und Bewegen wichtig. Besonders wichtig ist, dass Füße und Knöchel nicht auskühlen, denn kalte Füße erhöhen die Erkältungsgefahr. Hier finden Sie einige Tipps zum Aufwärmen und zur Bewegung im Arbeitsalltag:

  • Fußgymnastik: vor allem die Zehen in Schuhen (nicht zu eng) bewegen, Fußgelenke regelmäßig bewegen, die Füße nebeneinander aufstellen (Beine nicht übereinanderschlagen)
  • die Finger bewegen, Fäuste ballen und wieder loslassen
  • die Sitzposition regelmäßig wechseln
  • zwischendurch immer wieder mal aufstehen und den Platz verlassen: beim Telefonieren, bei Gesprächen mit Kollegen, um zur Teeküche zu gehen
  • Gebrauchsgegenstände außer Reichweite positionieren
  • die Mittagspause zum Spazierengehen nutzen
  • Stehkonferenzen einführen
  • der Stuhl sollte dynamisches Sitzen ermöglichen, die Rückenlehne sollte mit der Gewichtsverlagerung mitgehen

Mit verschiedenen Ausgleichsbewegungen können Sie statisches Sitzen unterbrechen und ihren Körper in Bewegung bringen. Nutzen Sie dazu gerne unsere Angebote wie unsere „Bewegung to go“-Karten oder unser digitales Bewegungsrad.

Wichtig ist, dass Führungskräfte und die Unternehmensleitung diese Bewegungspausen für Ihre mitarbeitenden Menschen ermöglichen, sogar dazu anspornen. Auch das zur Verfügung stellen von Apps für Ausgleichsübungen können Maßnahmen sein und Unterstützung bieten. Zudem wird darüber signalisiert, dass die Unternehmensleitung hinter Maßnahmen wie „Türgesprächen“ und „Ausgleichsübungen“ stehen.

Die Unfallkasse Rheinland-Pfalz möchte mit ihrem Konzept „Fitness im Betrieb“ (FiB) mehr Bewegung in die Betriebe bringen.

3. Essen und Trinken

Auch die Ernährung spielt eine Rolle dabei, ob es einem kalt oder warm ist. Gewürze wie Ingwer, Kurkuma, Pfeffer, Muskat etc. haben eine wärmende Wirkung. In der Mittagspause eignen sich Suppen mit diesen Gewürzen.

Ideal für kalte Tage ist heißer Tee. Frischer Ingwertee zum Beispiel wärmt und stärkt die Abwehrkräfte zugleich. Zudem werden die Hände schneller warm, wenn diese eine Tasse mit heißem Inhalt umgreifen.

Analog zur kostenlosen Bereitstellung von Trinkwasser im Sommer bei Hitzewellen, könnte die Bereitstellung von warmen Getränken in dieser außergewöhnlichen Situation eine hilfreiche Maßnahme und positive Geste der Unterstützung bzw. Anerkennung darstellen.

4. Richtig Lüften und Heizen

Die Zufuhr von frischer Luft im Büro ist ebenfalls wichtig, auch wenn es draußen kalt ist. Dabei sollte Zugluft vermieden werden. Sie kann zu dauerhaftem Unwohlsein führen. Undichte Fenster sollten repariert und offene Türen geschlossen werden. Kurzes Stoßlüften bei weit geöffneten Fenstern ist sinnvoller als dauerhaft gekippte Fenster. Zudem sollte die Heizung im Büro auch über das Wochenende nicht ganz heruntergedreht werden. Wände kühlen stark aus und es dauert lange, bis es wieder angenehm warm im Raum ist.


Zu guter Letzt

Das Temperaturempfinden ist von Mensch zu Mensch unterschiedlich. Hierfür gibt es vor allem physiologische Gründe. Dabei beeinflussen Stoffwechsel, Blutdruck und das Gewicht pro Körperfläche unser Gefühl für Kälte und Wärme. So gilt es als statistisch unzweifelhaft, dass Frauen im Durchschnitt schneller frieren als Männer.

Einige der Gründe dafür sind, dass Frauen vergleichsweise einen angeregteren Stoffwechsel haben und dadurch auch mehr Wärme brauchen. Weitere Einflussfaktoren sind Hautstruktur, Größe der Oberfläche und Sitz der Thermorezeptoren. Bei Frauen sitzen sie in der Regel dichter an der Oberfläche und reagieren bei Kältereizen folglich schneller.

Die Regulierung der Körpertemperatur erfolgt über den Hypothalamus, einer Schaltzentrale des Gehirns. Diese Regulationsfähigkeit kann in höherem Lebensalter nachlassen, weshalb ältere Menschen häufig ein vermindertes Temperaturempfinden haben und öfter frieren.

Somit sind Rückmeldungen zu unterschiedlichem Temperaturempfinden nicht überraschend und auch nicht wegzudiskutieren. Bei gesunden Erwachsenen spielen diese allerdings in der Regel keine entscheidungsbegründende Rolle für die Umsetzung der Energieeinsparungsverordnung am Arbeitsplatz. Im Zweifel ist es auch hier ratsam, die Expertise der bestellten Betriebsmedizinerin bzw. des Betriebsarztes einzubeziehen.