Gefährdungsbeurteilung in der Kita leichtgemacht
Unfallkasse Rheinland-Pfalz entwickelt Online-Tool – Aus der Praxis für die Praxis:
Das Thema Gefährdungsbeurteilung ist in vielen Kitas mit Fragen und Unsicherheiten verbunden. Mit einer interaktiven Online-Anwendung, dem sogenannten Kita-Tool, unterstützt die Unfallkasse Rheinland-Pfalz Verantwortliche in der Kita, unkompliziert und passgenau Gefährdungsbeurteilungen durchzuführen und Rahmenbedingungen für Beschäftigte und Kinder zu verbessern.
„Das Beurteilen der Arbeitsbedingungen ist das zentrale Element zur Verbesserung von Sicherheit und Gesundheit in Kitas“, sind sich Katja Skopek und Oliver Patschula, Aufsichtspersonen der Unfallkasse Rheinland-Pfalz, einig. Aus der Praxis für die Praxis: Um leicht verständliche und praxisorientierte Handlungshilfen zu vermitteln, initiierten sie mit ihrem Team ein Kita-Tool in Form einer interaktiven Internetseite.
Die digitale Unterstützung orientiert sich am Ablauf des Kita-Alltags. „Wir greifen ein Großteil der Themen auf, die in einer Gefährdungsbeurteilung erforderlich sind. Wesentliche Unterstützung dazu bietet die ‚Branchenregel Kindertageseinrichtung‘ mit Themen aus dem Kitaalltag“, so Skopek und Patschula. Zudem sind Kitas aufgefordert, ihre guten Beispiele und Ideen einzubringen und auch bereits bestehende Dokumentationen zu ergänzen und aufzubauen.
Im Interview beantworten Katja Skopek und Oliver Patschula häufige Fragen:
Ja! Gerade weil die Gefährdungsbeurteilung gesetzlich vorgeschrieben ist, ist sie ein Muss. Bei Besichtigungen vor Ort stellen wir immer wieder fest, dass sich viele Kitas nicht an die Umsetzung dieser gesetzlichen Forderung herantrauen. Oft wird der Nutzen für die Einrichtung nicht erkannt. Mit dem Kita-Tool wollen wir Kitaleitungen und -trägern deutlich machen, dass die Gefährdungsbeurteilung ein gutes Instrument ist, um Arbeits- und Lernbedingungen unter die Lupe zu nehmen und den Blick auf Sicherheit und Gesundheit zu richten.
Mithilfe der Gefährdungsbeurteilung sollen Arbeits- und Lernräume der Beschäftigten und Kinder optimiert werden, damit sie sicher und gesund arbeiten und lernen können.
Durch die Beurteilung von Arbeitsbedingungen sollen sie Gefahren frühzeitig erkennen und präventiv entgegenwirken können. Das heißt, noch bevor gesundheitliche Beeinträchtigungen oder Unfälle auftreten.
Zunächst geht es um die so genannte Hardware, das Einrichten und Ausstatten von Arbeitsstätte und Lernräumen. Hier schreibt die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) Anforderungen vor, die in der Unfallverhütungsvorschrift Kindertageseinrichtungen (DGUV-Vorschrift 82) und den Technischen Regeln für Arbeitsstätten festgelegt sind.
Bei der Beurteilung sollten die Arbeitsbedingungen im Normalbetrieb ganzheitlich betrachtet werden. Dabei sind besondere Einflüsse, wie z. B. Personalmangel sowie unterschiedliche Bedürfnisse der Kinder und Beschäftigten, nicht außer Acht zu lassen.
Ja, der Träger der Einrichtung ist der erste Adressat der Gefährdungsbeurteilung und somit verantwortlich für die Sicherheit und Gesundheit in der Kita. Das Kita-Tool unterstützt Verantwortliche, Dienstvorgesetzte und Beschäftigte gezielt bei der Durchführung der Gefährdungsbeurteilung.
Träger der Einrichtung legen den Fokus auf die "Hardware". Ihre Aufgabe ist es, die Räumlichkeiten und das Außengelände zu beurteilen und dort für die bauliche und technische Sicherheit zu sorgen.
Die Kita-Leitung richtet den Fokus auf den Kita-Alltag. Gemeinsam mit dem Kita-Team beurteilt sie die Tätigkeiten, die im Tagesablauf anfallen. Damit setzen die Beteiligten den erforderlichen Rahmen, um die pädagogischen Angebote für Kinder und Beschäftigte sicher und gesund durchführen zu können. Beide Bereiche bilden zusammengefasst das große Ganze.
Gemeinsam mit ihrem Team gelingt der Kita-Leitung ein weitreichender Überblick über die Vielzahl von Gefährdungen, die sich im Tagesablauf einer Kita einschleichen können. Sie sollten zusammen nach Wegen suchen, diese Gefährdungen zu minimieren.
Bei Fragen sollten sich die Kitaleitung die Unterstützung von ihrer Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa) und / oder Betriebsärztin bzw. Betriebsarzt (BA) in Anspruch nehmen. Darüber hinaus bietet die DGUV-Branchenregel "Kindertageseinrichtung" eine übersichtliche Darstellung möglicher Gefährdungen und beispielhafte Maßnahmen, orientiert an dem Tagesablauf in der Kita. Zudem berät die Unfallkasse Rheinland-Pfalz die Kitas und Träger.
In der ersten Phase sollte ein gewisses Zeitfenster eingeplant werden. Die Beurteilung hängt auch davon ab, was es schon gibt und wieviel Unterstützung beispielsweise durch die Sifa gegeben ist. Wir schlagen vor, nicht alles auf einmal zu machen, sondern orientiert an der Branchenregel „Kindertageseinrichtung“ ein Thema nach dem anderen aufzuarbeiten.
Unser Anliegen ist es, den Zugang zur Gefährdungsbeurteilung für alle Beteiligten der Kitas so einfach wie möglich zu gestalten. Dabei war es für uns wichtig, optisch ansprechend mit vielen Bildern und Karikaturen zu arbeiten und auf bürokratische Formulierungen zu verzichten. Einfach mal reinschauen unter www.kita-sicher-gesund.de.
Vielen Dank für das Gespräch!