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Unfallkasse Rheinland-Pfalz | Gesundheit von Mitarbeitenden in der Grünpflege


Vorsicht! Biologische Gefährdungen!

Gesundheit von Mitarbeitenden in der Grünpflege

 

Bei der Grünpflege arbeiten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Bauhöfen häufig auf Flächen, die einer Vielzahl von Pflanzen und Tieren als Lebensraum dienen. Daraus können sich biologische Gefährdungen ergeben.

Für eine wirksame Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit sind geeignete Schutzmaßnahmen erforderlich.

Neben der Beachtung hygienischer Grundregeln, einer regelmäßigen Durchführung der arbeitsmedizinischen Vorsorge und dem Tragen geeigneter persönlicher Schutzausrüstung (PSA) spielt die umfassende Unterweisung der Beschäftigten eine große Rolle.


Die Gefährdungsbeurteilung

Eine der wichtigsten Aufgaben von Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern ist die Beurteilung der Arbeitsbedingungen, auch “Gefährdungsbeurteilung“ genannt. Sie erlaubt es Unternehmerinnen und Unternehmern schrittweise die möglichen Gefährdungen für die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten festzustellen, Verbesserungsmaßnahmen einzuführen und in Betriebsanweisungen festzuhalten. Die Betriebsanweisungen bilden anschließend die Grundlage für die notwendige Unterweisung der Mitarbeitenden.
Durch die Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung kommen Arbeitgebende nicht nur dem allgemeinen Grundsatz des Arbeitsschutzgesetzes, also der Beurteilung von Arbeitsbedingungen nach, sondern haben auch so die Möglichkeit, die eingeführten Arbeitsschutzmaßnahmen zu einem späteren Zeitpunkt auf deren Wirksamkeit hin zu überprüfen.

 

Rechtliche Grundlagen


Besondere Gefährdungen und Maßnahmen bei der Grünpflege

Pflanzen und Pflanzenteile

Pflanzen oder Pflanzenteile wie Splitter, Dornen und Stacheln sind häufig stark keimbesiedelt. Durch ihr leichtes Eindringen in die Haut, können sie schnell zu Infektionen führen.

Auch die Pollen von Pflanzen stellen ein zunehmendes Problem für den Menschen dar. So sind z. B. die Pollen der Beifuß-Ambrosie hochgradig allergieauslösend. Sie können Heuschnupfen, Atemnot und Asthma-Anfälle hervorrufen. Allein der Hautkontakt mit der Pflanze kann zu allergischen Kontaktekzemen führen. Durch den Klimawandel bedingt breitet sich die Beifuß-Ambrosie zunehmend aus, weshalb zukünftig häufiger mit Kontakt gerechnet werden muss.
Beim Arbeiten mit der Beifuß-Ambrosie sollte Arbeits- oder Schutzkleidung getragen werden, die zuverlässig den gesamten Körper bedeckt sowie geeignete Handschuhe. Zusätzlich schützt der Einsatz eines einfachen Atemschutzes gegen das Einatmen der allergieauslösenden Pollen.

Gefahr geht auch vom Saft der Herkulesstaude, auch bekannt als Riesenbärenklau, aus. Nach Hautkontakt mit dem Pflanzensaft kann es zu einer sogenannten phototoxischen Reaktion, einer durch Körpereiweiß des Menschen und Sonneneinstrahlung hervorgerufenen allergischen Reaktion kommen. Es bilden sich Blasen, die an schwere Verbrennungen erinnern.

Den effektivsten Schutz bietet körperbedeckende Kleidung. Außerdem sollte unbedingt Augenschutz getragen werden.

 


Zecken

Zecken sind zwischen März und November aktiv und halten sich in Gräsern und Sträuchern auf. Sie können z. B. Borreliose oder auch die Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) übertragen. Während das Auftreten der FSME hauptsächlich in Süddeutschland verbreitet ist, kann die Borreliose bundesweit auftreten.

Gelangt eine Zecke auf den menschlichen Körper, sucht sie sich eine geeignete Einstichstelle und saugt bis zu mehreren Tagen Blut. Dieser Vorgang ist schmerzfrei, weshalb Haut und Kleidung zum Arbeitsende nach Zecken abgesucht werden müssen.
Um Zeckenstiche zu verhindern, empfiehlt es sich, geschlossene Kleidung, also lange Hosen, Gamaschen, geschlossenes Schuhwerk und Kopfbedeckungen zu tragen. Gegebenenfalls können auch Repellentien (Insektenschutzmittel) verwendet werden. Nach einem Stich muss die Zecke – um das Risiko von Infektionen und Erkrankungen zu minimieren – möglichst schnell und sachgerecht entfernt werden. Die Einstichstelle sollte markiert und beobachtet werden. Wenn im Anschluss in diesem Bereich Hautveränderungen (Wanderröte) oder ein grippales Unwohlsein auftreten, muss umgehend ein Arzt oder eine Ärztin aufgesucht werden.

Da bisher keine Schutzimpfung gegen Borriliose verfügbar ist, kommt der Unterweisung der Beschäftigten zur Infektionsgefährdung durch Borrelien eine große Bedeutung zu. Außerdem müssen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber gegebenenfalls eine arbeitsmedizinische Vorsorge (Pflichtvorsorge) veranlassen. Aus diesem Grund ist in Endemiegebieten nach einer entsprechenden ärztlichen Beratung ein Impfangebot (FSME) zu unterbreiten. Für eine wirksame Erste Hilfe ist es ratsam, den Erste-Hilfe-Kasten um einen geeigneten Zeckenentferner (z. B. Pinzette, Zeckenkarte) und ein Desinfektionsmittel zur Behandlung der Einstichstelle und der Hände zu erweitern.

 


Tetanus (Wundstarrkrampf)

Die Erreger des Wundstarrkrampfes sind in Böden weit verbreitet. Sie können schon durch kleinste Risse oder Verletzungen der Haut in den Körper gelangen. Bei nicht ausreichendem Impfschutz besteht die Gefahr, an Wundstarrkrampf zu erkranken. Es ist wichtig, auf einen ausreichenden Impfschutz der Beschäftigten zu achten.
Präventiv müssen bei starker mechanischer Beanspruchung der Hände Hautverletzungen mithilfe von geeigneten Schutzhandschuhen vermieden werden. Um Infektionen zu verhindern, sollten auf weitere Hautschutzmaßnahmen sowie auf den Hautschutz vor Arbeitsbeginn, schonende Hautreinigung, gezielte Hautpflege nach der Arbeit und eine geeignete Wundversorgung nach Kleinverletzungen wert gelegt werden.

 


Insektenstiche

Häufig kommt es während der Grün- und Landschaftspflege zu Insektenstichen. In der Regel ist das Gift der meisten Insekten wie Wespen, Bienen, Hummeln oder Hornissen erst bei einer großen Anzahl von Stichen gefährlich. Manche Menschen reagieren allerdings allergisch auf Insektenstiche. Hier kann bereits ein einziger Stich einen anaphylaktischen Schock, also eine akute lebensbedrohliche Reaktion des Immunsystems, auslösen.
Einen absoluten Schutz gegen stechende Insekten gibt es nicht. Allerdings genügt es bei Bienen, Wespen oder Hornissen oft schon, Ruhe zu bewahren.

 

 


Eichenprozessionsspinner

Auch Teile von Tieren, wie beispielsweise die Brennhaare des Eichenprozessionsspinners, können zu erheblichen Beeinträchtigungen führen. Der Eichenprozessionsspinner ist ein Schmetterling, dessen Raupen als Schutz vor Fressfeinden Brennhaare aufweisen. Der Hautkontakt zu den Haaren kann zu heftigen Hautreaktionen, wie z. B. Rötungen, Schwellungen oder Blasenbildung führen. Bei Kontakt mit dem Auge ist eine akute Bindehautentzündung mit Rötung und Schwellung der Augenlider möglich. Außerdem kann das Einatmen der Härchen zu einer Entzündung der Atemwege führen. Symptome wie Schwindelgefühl, Benommenheit, Fieber, Schüttelfrost und – in seltenen Fällen – Schockzustände können beobachtet werden.

Die Haare des Eichenprozessionsspinners werden durch Wind und Regen verteilt und können sich im Unterholz und im Bodenbewuchs ansammeln. Dort sind sie noch über viele Jahre gefährlich und können immer wieder Gesundheitsbeschwerden auslösen.

Solange die Nester der Raupe erkennbar sind, sollte auf Arbeiten in diesem Bereich verzichtet und befallene Bereiche gemieden werden. Die Tiere sollten nur von Spezialisten in entsprechender Schutzkleidung bekämpft werden. Nach ungewolltem Kontakt mit den Haaren der Raupe ist eine intensive Dusche dringend zu empfehlen. Das Verschleppen der Brennhaare muss vermieden werden. Die Kleidung vor dem Betreten von Fahrzeugen wechseln und waschen.

Der Befall durch Eichenprozessionsspinner muss der regional zuständigen Stelle (z. B. Grünflächenamt, Ordnungsamt) gemeldet werden.

 


Sonstige Gefährdungen

In Grünanlagen kommen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Bauhöfen auch häufig unfreiwillig mit infizierten Substanzen wie z. B. Spritzen, Kondomen oder Tierkot in Kontakt.
Verletzungen durch benutzte Spritzen können bspw. zu einer Hepatitiserkrankung führen und Hundekot kann die Übertragung von Bakterien oder auch Bandwürmern auslösen.
Neben der Nutzung durchstichsicherer Arbeitshandschuhe in den gefährdeten Bereichen empfiehlt sich auch die Nutzung von Hilfsmitteln wie Greifzangen und durchstichsicheren Behältern, in denen Spritzen und Kanülen gesammelt und sachgerecht entsorgt werden können.

Dort, wo die Möglichkeit des Kontaktes zu Tierkot besteht, sollten Arbeitsverfahren verwendet werden, die das Aufwirbeln oder Umherschleudern der Exkremente reduzieren oder vermeiden. Nach Möglichkeit keine Laubbläser oder -sauger verwenden und  Rasenmäher sowie Freischneider mit Prallschürzen versehen.


Dokumentation der Erste-Hilfe-Leistungen

Alle Verletzungen – auch kleinere, wie z. B. Dornen-, Insekten- und Zeckenstiche – sollen konsequent in den Meldeblock für Erste-Hilfe-Leistungen (DGUV Information 204-021 “Dokumentation der Ersten-Hilfe-Leistungen“ [früher: Verbandbuch]) eingetragen werden! Die Einträge dienen als Nachweis, dass Verletzungen bei beruflichen Tätigkeiten entstanden sind.

Die Aufzeichnungen können wichtig sein, falls z. B. Spätfolgen eintreten.

Weitere Informationen zu Gefährdungen in der Grünpflege finden sich in der
DGUV Branchenregel “Branchen Grün- und Landschaftspflege“ (DGUV Regel 114-610).

Die Schrift richtet sich an alle Personen, die für die Organisation des innerbetrieblichen Arbeitsschutzes verantwortlich sind. Es handelt sich um eine Zusammenfassung aller relevanten Regelungen wie Unfallverhütungsvorschriften, staatlichen Arbeitsschutzvorschriften und Normen. Zusätzlich erhalten Verantwortliche zahlreiche Tipps und Hinweise, wie die Schutzziele aus den verschiedenen Regelwerken erreicht werden können.


 

 

Der Autor, Dipl.-Ing. (FH) René Preugschat ist Aufsichtsperson im Fachbereich Kommunale Einrichtungen der Unfallkasse Rheinland-Pfalz. Er berät die kommunalen Unternehmerinnen und Unternehmer zu allen Fragen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes und überwacht die Durchführung von Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren.

Zu den von ihm betreuten kommunalen Betrieben gehören Einrichtungen wie z. B. Verwaltungen, Bauhöfe, Abfallsammelbetriebe, Abwasserwerke, Schwimmbäder und Feuerwehren.