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Unfallkasse Rheinland-Pfalz | Kostenübernahme für Erste-Hilfe-Kurse


Erste Hilfe gut organisieren 

Antrag zur Kostenübernahme online stellen

Ist ein Notfall eingetreten, sind Menschen verletzt oder in Not, sind unverzüglich Rettungsmaßnahmen und Erste Hilfe einzuleiten. Das muss gut organisiert und vor allem gelernt sein. Unternehmen sind deswegen verpflichtet, für eine ausreichende Zahl an Ersthelferinnen und Ersthelfern zu sorgen. Auch in Kindertageseinrichtungen, Schulen und Hochschulen müssen die personellen Voraussetzungen für die notwendige Erste Hilfe erfüllt werden.

    Mindestzahl an Ersthelfern in Unternehmen, Verwaltungen und Einrichtungen

    In Unternehmen, Verwaltungen und Einrichtungen müssen folgende Mindestzahlen an Ersthelfenden zur Verfügung stehen:

    • Bei Betrieben mit zwei bis 20 Beschäftigten muss es mindestens eine Ersthelferin bzw. einen Ersthelfer geben.
    • Bei mehr als 20 anwesenden Beschäftigten müssen in Verwaltungen und Handelsbetrieben  fünf Prozent der Beschäftigtenzahl  
    • und in sonstigen Betrieben zehn Prozent der Beschäftigten Ersthelferinnen und Ersthelfer sein.

    Ausnahmeregelungen zum erforderlichen Anteil an Ersthelfenden für Mitgliedsbetriebe der Unfallkasse

    Für Mitglieder der Unfallkasse gelten folgende Ausnahmeregelungen:

    • 50 Prozent der Beschäftigten in Straßenunterhaltungsdienst, Bauhöfen und im Abwasserbereich,
    • 100 Prozent der Beschäftigten bei Forstwirten, Lehrkräften in allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen,
    • 70 Prozent des pädagogischen Fachpersonals in Kindertageseinrichtungen,
    • 10 Prozent der Beschäftigten in Hochschulen und Universitäten

    Kostenübernahme für den Erste-Hilfe-Lehrgang beantragen

     

    Die Kosten für den Erste-Hilfe-Lehrgang ihrer Mitgliedsunternehmen übernimmt die Unfallkasse Rheinland-Pfalz.

    Einen entsprechenden Antrag müssen die Betriebe über ein Onlineformular einreichen, das auf der Internetseite abrufbar ist.

    So läuft die Kostenübernahme ab

    Interessierte Mitgliedsbetriebe der Unfallkasse Rheinland-Pfalz müssen vor Lehrgangsbeginn bei der Unfallkasse eine Kostenzusage über ein Online-Formular einholen. Und so ist der Ablauf:

    1. Ausfüllen und Absenden des Online-Formulars durch das Mitgliedsunternehmen. Es erscheint sofort eine Bestätigungsnachricht.
    2. Das Mitgliedsunternehmen erhält per E-Mail eine Mitteilung über die Kostenentscheidung.
    3. Herunterladen des „Anmeldeformulars Aus- und Fortbildung für betriebliche Ersthelfer und Ersthelferinnen" und Ausfüllen durch das Mitgliedsunternehmen.
    4. Buchen eines Erste-Hilfe-Kurses bei einer sogenannten ermächtigten Stelle. Die Liste der ermächtigten Stelle ist unter www.bg-qseh.de einzusehen.
    5. Beim Besuch des Kurses ist die Kostenzusage der Unfallkasse und das Anmeldeformular vorzulegen.
    6. Die ermächtigte Stelle rechnet direkt mit der Unfallkasse ab.

    Spezielle Vereinbarung für Schulen

    Für die Erste Hilfe in Schulen in Rheinland-Pfalz gibt es eine spezielle Vereinbarung, abgestimmt zwischen ADD, ermächtigten Stellen und der Unfallkasse Rheinland-Pfalz. Die Inhalte sind in einem Leitfaden zusammengefasst.

    Die auf diesem Weg erworbene Qualifikation „Training an einem Langen Nachmittag“ ist gleichwertig mit der Qualifikation Erste-Hilfe-Training.

    Es ist anzustreben, dass alle Lehrkräfte zu Ersthelferinnen und Ersthelfern ausgebildet werden.

    Darüber hinaus sollen PES-Kräfte, also Mitarbeitende aus dem Projekt Erweiterte Selbstständigkeit (PES),  Pädagogische Fachkräfte, Schulsekretärinnen und Schulsekretäre sowie Hausmeisterinnen und Hausmeister, sofern sie in die Erste Hilfe-Organisation der Schule eingebunden sind, ebenfalls qualifiziert sein.

    Für Tagespflegepersonen übernimmt die Unfallkasse die Kosten der Ersten Hilfe-Fortbildung. Das zuständige Jugendamt stellt einen Antrag auf Kostenübernahme; die Kostenzusage bezieht sich auf den Kurs Erste Hilfe in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder.

    Weitere detaillierte Infos zur Ersten Hilfe finden Sie unter www.ukrlp.de.