Maibaum aufstellen – aber sicher!
Steht der Maibaum erst, ist alles gut. Doch immer wieder kommt es beim Maibaumstellen zu Unfällen, die im schlimmsten Fall auch tödlich enden können. Doch das muss nicht sein: Wer Schutzmaßnahmen einhält und gut vorplant, kann das Unfallrisiko deutlich reduzieren.
Gut vorbereitet ist halb gewonnen: Schon vorab sollte eine Gefährdungsbeurteilung her, die die möglichen Risiken der Arbeiten am Aufstellort berücksichtigt. Dabei muss bereits klar sein, auf welche Art der Maibaum aufgestellt werden soll. Auf Grundlage dieser Gefährdungsbeurteilung werden die Helfer vor den Arbeiten über die Gefahren und Besonderheiten des Maibaumstellens aufgeklärt. Ebenfalls vorab müssen die Arbeitsgeräte und auch der Maibaum selbst auf Schäden kontrolliert werden.
Selbstverständlich sein sollte, dass die Helfer die nötigen Kenntnisse und Fähigkeiten haben, um die anfallenden Tätigkeiten (etwa Arbeiten mit Motorsäge oder Kran) sicher ausführen zu können. Bevor es losgeht, müssen dann noch Gefahrenbereiche gekennzeichnet und sichergestellt werden, dass Unbeteiligte nicht verletzt werden können.
Vielerorts wird der Maibaum mithilfe von „Schwalben“ gestellt. Dabei gilt: Die „Schwalben“ sollten stabil sein und dem Gewicht des Baumes standhalten können. Das geringere Unfallrisiko birgt das Aufstellen mit Maschinen, etwa Traktoren mit Winden oder Anbaukräne. Hier muss aber auf eine gute Abstimmung des Maschinenbedieners und den Helfern untereinander geachtet werden. Für die Standsicherheit des Maibaums ist die Befestigung am Baumfuß entscheidend. Die Befestigungen müssen alle entsprechend dimensioniert, dauerhaft und stabil sein, und auch nach der Maifeier muss ihre Sicherheit über das Jahr hinweg in regelmäßigen Abständen kontrolliert werden.
Und was ist, falls doch etwas passiert? Wenn der Maibaum im Auftrag der Gemeinde aufgestellt wird, trägt die Gemeinde die Verantwortung für die Durchführung der Arbeiten im Sinne der geltenden Sicherheitsbestimmungen. Diejenigen Personen oder Vereinsmitglieder, die vorab von der Gemeinde den offiziellen Auftrag zum Maibaumstellen erhalten haben, sind auch gesetzlich unfallversichert, ebenso Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr, wenn sie im Rahmen eines offiziell angeordneten Feuerwehrdienstes beim Maibaumaufstellen tätig werden.
Damit die Unfallkasse frühzeitig von dem Unfall erfährt, ist es wichtig, dass die Gemeinde unverzüglich informiert wird, um die erforderliche Unfallanzeige zu übermitteln. Auch bei der ärztlichen Behandlung sollte darauf hingewiesen werden, dass es sich um einen Unfall während einer Tätigkeit für die Kommune gehandelt hat.
Ausführlichere Informationen zum sicheren Maibaumstellen hält das Informationsblatt „Maibaum aufstellen“ bereit, das auf der Homepage der Unfallkasse Rheinland-Pfalz unter https://www.ukrlp.de/medien/informationsblaetter/ heruntergeladen werden kann.