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Unfallkasse Rheinland-Pfalz | Neue Unterrichtskonzepte und Versicherungsschutz: Fernunterricht & E-Learning


Neue Unterrichtskonzepte und Versicherungsschutz

Fernunterricht und E-Learning erfordern umdenken

Auch nach den Sommerferien wird die Coronakrise nicht überstanden sein. Welche Szenarien erwarten den Schulunterricht nach den Ferien? Das fragen sich Eltern, Lehrkräfte und Schulleitungen bundesweit.

Studien haben ergeben, dass drei Szenarien für die Schulen nach den Sommerferien denkbar sind, die je nach Infektionsgeschehen im Laufe des nächsten Schuljahres auch wechseln könnten:

▶ Rückkehr in den kompletten Präsenzunterricht
▶ Mischung aus Präsenzunterricht und Fernunterricht
▶ Fernunterricht als Regelfall


Was versteht man unter dem Begriff Fernunterricht?

Der Fernunterricht ersetzt den Präsenzunterricht und kann sich an eine Person oder den Zusammenschluss von mehreren Personen richten.

Er kann zu Hause oder an einem anderen Lernort in der Nähe des häuslichen Umfeldes stattfinden.

Zeitlich orientiert er sich an dem regulären Stundenplan der Schülerinnen und Schüler. Es bedarf eines schriftlichen Auftrages durch eine Lehrperson.  Dieser Auftrag muss für alle Schülerinnen und Schüler einer Lerngruppe gültig sein.

Was ist versichert?

Gesetzlicher Unfallversicherungsschutz für Schülerinnen und Schüler besteht – neben den unmittelbaren Wegen zum und vom außerhäuslichen Lernort – immer dann, wenn diese an Maßnahmen teilnehmen, die dem organisatorischen Verantwortungsbereich der Schule zuzurechnen sind. Hierzu zählt in jedem Fall der Unterricht.

Mit der neuen Fassung des Schulgesetzes, können anstelle des Präsenzunterrichtes auch digitale Lehr- und Lernformen treten. Damit sind diese digitalen Lehr- und Lernformen dem organisatorischen Verantwortungsbereich der Schule zuzurechnen. Deren Teilnahme steht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Dies gilt aber nur für den Ersatz des eigentlichen Präsenzunterrichtes, das heißt, der Versicherungsschutz besteht nur für die Zeiten, in denen die Schülerinnen und Schüler nach dem vorgesehenen Stundenplan Unterricht hätten. Selbststudium und Hausaufgaben stehen weiterhin nicht unter gesetzlichem Unfallversicherungsschutz.

Bildnachweise:

Homeschooling: ty – stock.adobe.com
Präsenzunterricht: Rido – stock.adobe.com