Stolpern, rutschen, stürzen: Ein Führungsthema!
Stolper-, Rutsch- oder Sturzunfälle passieren so häufig, dass es für sie eine eigene Abkürzung gibt: SRS-Unfälle. Statistisch gesehen ist jeder fünfte Unfall bei der Arbeit ein SRS-Unfall. Damit ist diese Unfallursache die zweithäufigste im gesamten Arbeitsunfallgeschehen. Bei Schnee und Eis ist die Gefahr des Ausrutschens und Stürzens besonders groß. Unfälle in der Winterzeit machen zwar „nur“ etwa zehn Prozent aller SRS-Unfälle aus, doch oft kommt es hierbei zu ernsthaften Verletzungen.
Der Schaden der Betroffenen ist das eine. Aber wie steht es um die Verantwortung der Führungskräfte? Um Beschäftigte zu motivieren, sich ganz selbstverständlich sicher und gesund zu verhalten, sollten Führungskräfte deutlich und glaubhaft zeigen, dass ihnen die Sicherheit und Gesundheit ihrer Mitarbeitenden ein persönliches Anliegen ist. Dazu gehören gute und gesunde Arbeitsbedingungen – auch für Beschäftigte, die im Freien oder im Außendienst unterwegs sind. Für sie sind entsprechende Maßnahmen gegen Stolper-, Rutsch- und Sturzunfälle zu ergreifen – vor allem bei Eis- und Schneeglätte.
Auf die Schuhe kommt es an
Witterungsbedingte Gefahren sind in der Gefährdungsbeurteilung (nach § 5 Arbeitsschutzgesetz) zu berücksichtigen, insbesondere dann, wenn sich Beschäftigte regelmäßig auf Betriebswegen im Außendienst oder zur Verrichtung ihrer Tätigkeit im Freien befinden. Wenn ein Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung ist, dass Beschäftigte bei ihrer Tätigkeit Gefahren durch Witterungsereignisse ausgesetzt sind, hat das Unternehmen geeignetes Schuhwerk zur Verfügung zu stellen. Während der kalten Jahreszeit ist dies zum Beispiel insbesondere beim Winterdienst, bei der Abfallbeseitigung oder im kommunalen Vollzugsdienst der Fall.
Die Schuhe sollten folgenden Anforderungen genügen:
- Sohle rutschfest, profiliert und biegeweich, geeignet für Schnee und Glatteis
- Schutz gegen Nässe durch wasserabweisende oder wasserdichte Ausführung
- anatomisch geformtes Fußbett mit guten Dämpfungseigenschaften
- den Fuß umschließendes Schuhwerk in knöchelhoher Ausführung mit gepolstertem Rand
- geringes Gewicht
- atmungsaktiv, hoher Trage- und Laufkomfort
- Innenfutter als Kälteschutz für die Wintermonate
Der Schuh sollte die Grundanforderungen nach DIN EN ISO 20344 an den Fußschutz erfüllen. Sicherheits-, Schutz- und Berufsschuhe erfüllen diese Norm. Auch bei der Verwendung von Sicherheitsschuhen nach DIN EN ISO 20345 sollten Sie prüfen, ob diese für den Einsatz im Winter geeignet sind. Auch Spikes oder Microfaser-Überzieher für die Schuhe können dabei helfen, ein Rutschen, Stolpern oder Stürzen zu vermeiden.
Winterdienst: Eine Frage der Organisation
Beschäftigte müssen ihre Arbeitsplätze sicher erreichen und verlassen können. Dafür müssen die Verkehrswege auf dem Betriebsgelände während der Arbeitszeit frei von Eis und Schnee gehalten werden. Hier spielt der Winterdienst auf dem Betriebsgelände eine wesentliche Rolle: Er sollte so organisiert werden, dass die Wege rechtzeitig vor und während der Arbeit gestreut und geräumt werden.
Führungskräfte können aber noch mehr tun. Etwa sensibilisieren und appellieren:
- Erinnern Sie die Beschäftigten beispielsweise bei Besprechungen, im persönlichen Gespräch oder mit einem Sicherheits- und Gesundheits- Newsletter an das Verhalten als Fußgänger bei Eis-und Schneeglätte.
- Appellieren Sie an die Beschäftigten, bei winterlicher Witterung mehr Zeit für die Wege einzuplanen.
- Auch wenn keine Sicherheits-, Berufs- oder Schutzschuhe getragen werden müssen: Appellieren Sie an Ihre Beschäftigten, den winterlichen Bedingungen angepasstes Schuhwerk zu tragen. Wichtig ist eine breitflächige, gut profilierte Sohle aus möglichst rutschhemmendem Material. Modelle mit höherem Schaft geben dem Fußgelenk zudem besseren Halt als Halbschuhe.
- Sensibilisieren Sie, indem Sie das Thema Verkehrssicherheit regelmäßig im Arbeitsschutzausschuss thematisieren
Geben Sie Zeit!
Bei winterlichen Bedingungen braucht es auf Betriebswegen und bei Arbeiten im Freien (etwa der Abfallsammlung) einfach mehr Zeit. Entlasten Sie die Beschäftigten auch auf den Arbeitswegen von Zeitdruck, indem Sie ihnen Zeitpuffer beim Dienstbeginn gewähren und witterungsbedingte Verspätungen – in einem gewissen Rahmen – tolerieren.
Ein weiterer Tipp: Rechtzeitig aufhören! Geben Sie Ihren Mitarbeitenden die Möglichkeit, bei besonders starkem Schneefall oder extremer Glätte ihre Tätigkeiten einzustellen bzw. auf die absolut notwendigen zu reduzieren. Denn die Gesundheit Ihrer Beschäftigten sollte vor der Erledigung ihrer Aufgaben (z. B. im kommunalen Vollzugsdienst) stehen.