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Unfallkasse Rheinland-Pfalz | Tag der Menschen mit Behinderung

Auf dem Weg zur beruflichen Integration

Zum internationalen Tag der Menschen mit Behinderungen: Ein Blick auf Artikel 27 „Arbeit und Beschäftigung“ der UN-Behindertenrechtskonvention

Am 3. Dezember 2024 feiern wir den 31. Internationalen Tag der Menschen mit Behinderungen. Diesen Tag möchten wir nutzen, an zwei Jubiläen zu erinnern: Vor 30 Jahren wurde der Satz „Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden“ in unser Grundgesetz aufgenommen. Außerdem feiern wir 15 Jahre, seitdem die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-BRK) in Deutschland in Kraft getreten ist.

Der heutige Tag erinnert uns an die Verpflichtung zur Gleichstellung und Teilhabe aller Menschen in allen Lebensbereichen, wie es in der „Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte“ der Vereinten Nationen von 1948 formuliert ist. Die Gleichberechtigung von Menschen mit und ohne Behinderungen sollte zwar selbstverständlich sein, ist jedoch noch immer nicht vollständig erreicht – nicht im privaten Alltag und auch nicht im Berufsleben.

Artikel 27 der UN-BRK befasst sich konkret mit dem Recht behinderter Menschen auf Arbeit und Beschäftigung. Demnach hat der Staat die Pflicht, durch geeignete Schritte die Verwirklichung des Rechts auf Arbeit zu sichern und voranzutreiben. Zahlreiche Initiativen wurden ins Leben gerufen, um die berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen zu fördern:

 

  • Die Bundesagentur für Arbeit bietet Programme und Fördermöglichkeiten an, die die Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen unterstützen.
  • Organisationen wie „Aktion Mensch“ fördern Projekte zur Inklusion und beruflichen Teilhabe.
  • Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat mit dem Bundesteilhabegesetz (BTHG) Maßnahmen ergriffen, um die Teilhabe am Arbeitsleben zu verbessern.
  • Die Kampagne „Deutschland wird barrierefrei!“ ist ein weiteres Beispiel für das Engagement und für Maßnahmen zu Inklusion und beruflicher Teilhabe.

Die Sozialversicherungsträger setzen sich auch aktiv für Inklusion gemäß der UN-BRK ein. Ein Beispiel hierfür ist die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV), die eine Strategie verfolgt, die darauf abzielt, die Prinzipien der UN-BRK kontinuierlich in die tägliche Praxis der umfassenden Präventions- und Rehabilitationsmaßnahmen aller Unfallversicherungsträger zu integrieren. Mehr über die Strategie UN-BRK 2025, mit der die UN-BRK als dauerhafte Führungs- und Querschnittsaufgabe in allen Bereichen der gesetzlichen Unfallversicherung verankert wurde, ist auf der Webseite der DGUV zu erfahren.

Mit gutem Beispiel vorangehen möchte die Unfallkasse Rheinland-Pfalz (UK RLP). Sie setzt sich dafür ein, die digitale Barrierefreiheit für Menschen mit Behinderungen zu gewährleisten, arbeitet kontinuierlich daran, die Benutzerfreundlichkeit für alle zu verbessern, und wendet die entsprechenden Standards für die Zugänglichkeit ihrer digitalen Angebote an. Mehr zum Thema ist auf der Webseite der UK RLP in der „Erklärung zur Barrierefreiheit“ nachzulesen.

 

Doch damit nicht genug: Die DGUV, die UK RLP und andere Unfallversicherungsträger stellen auch für ihre versicherten Betriebe eine ganze Reihe von grundlegenden Informationen dazu bereit, wie Barrierefreiheit und Inklusion im Arbeitsalltag gefördert werden können.

 

Informationen zur barrierefreien Arbeitsgestaltung:

 

Informationen zur Reintegration von Menschen mit Behinderung nach Arbeitsunfällen:

 

Informationen und Maßnahmen zur Bewusstseinsbildung:

Deutschland hat in den vergangen 15 Jahren bedeutende Fortschritte gemacht, um gleiche Rechte für alle Menschen und die Vorgaben der UN-BRK umzusetzen. Dennoch bestehen weiterhin Herausforderungen und Hindernisse, mit denen sich Menschen mit Behinderung konfrontiert sehen – diese gilt es noch zu bewältigen.

Nach statistischen Angaben der Arbeitsagentur lag im Jahr 2021 die Erwerbstätigenquote – das heißt, die Zahl der Erwerbstätigen im Verhältnis zur Bevölkerung der gleichen Altersgruppe – bei schwerbehinderten Menschen im Alter von 15 bis unter 65 Jahren bei 47,8 Prozent. Das ist deutlich niedriger als die Erwerbstätigenquote der gesamten Bevölkerung in derselben Altersgruppe, die 75,6 Prozent betrug.

Die Umsetzung der UN-BRK muss deshalb weiterhin vorangetrieben werden, um sicherzustellen, dass alle Menschen unabhängig von ihren Fähigkeiten die gleichen Chancen im Berufsleben erhalten.

Weitere Informationen und Unterstützung bieten die folgenden Webseiten:

 


Vom Behindertsein und Behindertwerden

„Ich kann nicht anders, als zu hoffen, dass Teilhabe irgendwann in unserer Gesellschaft offen und herzlich praktiziert wird“, sagt Sabrina Busch, die das digitale Magazin "ampel" der UK RLP seit 2021 immer wieder mit ihren Kolumnenbeiträgen bereichert.

Aus der Perspektive als Frau mit Behinderung schildert sie hier ihre ganz eigenen Erfahrungen aus dem Alltag – sie schreibt etwa über „Hilflosigkeit und andere Hindernisse“ beim Reisen und Pendeln, über Mode und den Rehasport, über Hilfsmittel im Alltag oder die Paralympics in Paris, erklärt aber auch ganz anschaulich Konzepte wie „Spoon Theory“ oder „Crip Time“.

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