Win-Win-Situation für Betrieb und Beschäftigte
Versichert bei BGF-Aktivitäten?
Von Bodybalance, Rückenschule bis Zumba: Die Angebote im Rahmen der Betrieblichen Gesundheitsförderung (BGF) sind sehr vielfältig. Doch warum sollte ein Betrieb solche Angebote zur Gesundheitsförderung ermöglichen? Und wie steht es mit dem Versicherungsschutz für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer?
Ziel ist es, die Gesundheit und das Wohlbefinden der Menschen im Betrieb zu erhalten und zu fördern. Denn nur gesunde und zufriedene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind leistungsfähig.
Und wie sieht es mit dem gesetzlichen Unfallversicherungsschutz aus?
Ein Beispiel:
Susanne M. nimmt an einem vom Arbeitgeber angebotenen auswärtigen Seminar zur Stressbewältigung teil. Ihr Arbeitgeber übernimmt die Kosten und stellt die Arbeitszeit zur Verfügung. Die Teilnahme ist zweifelsfrei versichert. So klar sind die Verhältnisse aber nicht immer. Hier gilt:
Klare Regelungen treffen
Übernimmt oder beteiligt sich der oder die Arbeitgebende nur an den Kosten oder stellt er nur die Räumlichkeiten zur Verfügung, reicht dies für den Versicherungsschutz nicht aus. Hier sollte der Betrieb klare Regelungen treffen, damit der gesetzliche Unfallversicherungsschutz für die Teilnehmenden eindeutig ist.
Unabhängig davon kann auch unter anderen Gesichtspunkten wie
- betriebliche Gemeinschaftsveranstaltung
- Betriebssport
gesetzlicher Unfallversicherungsschutz bestehen.
Informieren Sie sich
Mehr Informationen gibt unser Informationsblatt zu Betriebssport: