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Unfallkasse Rheinland-Pfalz | Versichert bei der häuslichen Pflege


Versichert bei der häuslichen Pflege

Unfallkasse informiert über Versicherungsschutz – Mehr als 300.000 pflegende Angehörige in Rheinland-Pfalz

Mehr als 300.000 Menschen in Rheinland-Pfalz kümmern sich nach einer Schätzung der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung intensiv um ihre pflegebedürftigen Angehörigen.

Angehörige und Bekannte, die einen Menschen pflegen, etwa beim Baden, Anziehen oder Essen helfen, stehen unter bestimmten Voraussetzungen unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Und das beitragsfrei. Darauf weist die Unfallkasse Rheinland-Pfalz hin.

Zu beachten ist:

Versichert sind bei der häuslichen Pflege nur die unmittelbar pflegebezogenen Tätigkeiten, etwa die Hilfe beim Aufstehen und Zubettgehen, beim An- und Auskleiden, beim Essen und Trinken. Auch bei der Haushaltsführung, oder um den Pflegebedürftigen bei Angstzuständen zu beruhigen, mit Arzt- oder Therapiebesuchen verbundene Wege sowie die Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte sind gesetzlich unfallversichert, soweit hierfür ein Hilfebedarf festgestellt wurde.

„Auch auf dem direkten Weg zum oder vom Ort der Pflegetätigkeit besteht Unfallversicherungsschutz“, erklärt Jörg Zervas, Leiter der Abteilung Rehabilitation und Entschädigung bei der Unfallkasse Rheinland-Pfalz. Wichtig sei, dass bei der Pflege aufgetretene Unfälle beim zuständigen Unfallversicherungsträger angezeigt werden. Auch der behandelnden Ärztin oder dem Arzt sollte sofort mitgeteilt werden, dass es sich um einen Unfall bei Ausübung der häuslichen Pflegetätigkeit handelt.

Alles Weitere übernimmt dann der Unfallversicherungsträger so wie die Unfallkasse in Rheinland-Pfalz.

„Wenn ein Unfall oder eine Berufskrankheit eintritt, übernehmen wir zum Beispiel die Kosten der Heilbehandlung sowie der beruflichen und sozialen Rehabilitation und Leistungen bei Pflegebedürftigkeit“, zählt Jörg Zervas auf.Weitere Infos auch auf der Website der Unfallkasse Rheinland-Pfalz.
 

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